Die Privatsphäre bezeichnet einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem der Einzelne Individualität entwickeln kann. Die Privatsphäre ist räumlich und thematisch zu bestimmen, wobei in räumlicher Hinsicht Bereiche erfasst sind, zu denen andere keinen Zugang haben, und in thematischer Hinsicht solche Bereiche, die typischerweise als privat einzustufen sind und bei denen eine Offenlegung als unangemessen empfunden würde, wie z. B. Tagebucheinträge, private E-Mails oder Details einer Beziehung oder Ehe.
Für eine Abgrenzung dieser Begriffe siehe auch ↑Privatheit und ↑Datenschutz.
Synonyme: –
Übersetzung: –
siehe auch: –
Privatsphäre

