Ein Schutzbedarf ist ein ↑Datenschutzbedarf. Er beschreibt einen ↑Bedarf bzw. Wunsch einer Person nach Schutz ihrer ↑personenbezogenen Daten, insbesondere einen Wunsch, der beschreibt, welche Verletzungen ihrer ↑Privatheit vermieden werden sollen. Beziehungen: – kann einen Anwendungsfall erfordern; – kann aufgrund einer
Schutzziel
Die Schutzziele (oder auch Grundwerte) der ↑Informationssicherheit sind Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit [1]. Viele Organisationen, die diese Schutzziele zur Absicherung und zum Schutz ihrer Daten anwenden, ziehen in ihre Betrachtungen weitere Grundwerte mit ein. Die Schutzziele der Informationssicherheit finden sich
Selbstbestimmung
Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das besagt, dass ein Mensch frei und unabhängig über sein Leben und seine eigenen Angelegenheiten entscheiden darf. Im deutschen Grundgesetz wird das als das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit bezeichnet (Art. 2 Abs. 1
Selbstbestimmungsbedarf
Ein Selbstbestimmungsbedarf ist ein ↑Datenschutzbedarf. Er beschreibt einen ↑Bedarf bzw. Wunsch einer Person nach eigenem Einfluss auf die ↑Verarbeitung der sie betreffenden Daten. Beziehungen: – muss Qualitätseigenschaften erfüllen; – kann einen Anwendungsfall erfordern; – kann aufgrund einer Aktivität gefordert sein.
Sicherheitsrichtlinie
In einer Sicherheitsrichtlinie werden ↑Schutzziele und allgemeine Sicherheitsmaßnahmen im Sinne offizieller Vorgaben einer Organisation oder einer Behörde formuliert. Detaillierte Sicherheitsmaßnahmen sind in einem umfangreicheren Sicherheitskonzept enthalten [1]. Mit einer Sicherheitsrichtlinie definiert eine Organisation ein bestimmtes Ziel der ↑Informationssicherheit sowie die
Soll-Szenario
Ein Soll-Szenario beschreibt, wie ein Handlungsablauf aussehen soll, wenn ein ↑Datenschutz-Cockpit vorhanden ist. Das Soll-Szenario beschreibt somit ein Szenario in der Zukunft, das vom D’accord-Projektkonsortium angestrebt wird. Das Soll-Szenario ist eine Verkettung von ↑Handlungsschritten. Beziehungen: – ist ein ↑Szenario; –
Stakeholder
Der Begriff Stakeholder (Interessenvertreter, von engl. stake: Anteil) bezeichnet alle Personen oder Gruppen, die die Anforderungen an ein System beeinflussen oder von dessen Entwicklung oder Betrieb in irgendeiner Weise betroffen sind [1]. Beziehungen: – kann an einem Demonstrator interessiert sein;
Standard-Datenschutzmodell (SDM)
Als Standard-Datenschutzmodell (kurz: SDM) bezeichnen die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Methode, mit der für den Bereich des operativen ↑Datenschutzes sichergestellt ist, dass eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis in Bezug insbesondere zu den ↑technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) der ↑Datenschutzgrundverordnung erreicht werden
Systemanforderung
Eine Systemanforderung ist eine Anforderung, die sich auf ein System oder auf eine Komponente eines Systems bezieht [1]. In D’accord beschreibt eine Systemanforderung eine konkrete Eigenschaft, die ein ↑Datenschutz-Cockpit aufweisen muss, um einen ↑Bedarf (z. B. ↑Transparenzbedarf, ↑Selbstbestimmungsbedarf) zu erfüllen.
Szenario
Ein Szenario beschreibt einen Handlungsablauf. Ein Szenario ist somit eine Verkettung von ↑Handlungsschritten. Beziehungen: – besteht aus Handlungsschritten; – kann eine aktuelle (↑Ist-Szenario) oder anvisierte (↑Soll-Szenario) Situation beschreiben. Synonyme: – Übersetzung: – siehe auch: –