Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind Mittel, mit denen Organisationen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von ↑personenbezogenen Daten sicherstellen können. Die ↑Datenschutzgrundverordnung sieht diese für Organisationen in Art. 32 DSGVO verbindlich vor.
In D’accord werden insbesondere die TOM hervorgehoben, die das ↑Standard-Datenschutzmodell als Referenzmaßnahmen zur Erreichung der in diesem Modell definierten Gewährleistungsziele benennt und die in der Datenschutzprüfpraxis vieler Datenschutzaufsichtsbehörden seit vielen Jahren erprobt sind [1].
Beziehungen:
– setzt ↑Qualitätsbeziehungen miteinander in Beziehung.
Quellen:
[1] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Standard-Datenschutzmodell.html
Synonyme: Maßnahme, technisch-organisatorische Maßnahmen, TOM
Übersetzung: Technical and Organisational Measures
siehe auch: –

