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Eine Einwilligung nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die ↑betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der ↑Verarbeitung der sie betreffenden ↑personenbezogenen Daten einverstanden ist. Wenn kein anderer Erlaubnistatbestand vorliegt, ist die Datenverarbeitung rechtswidrig. Zu beachten sind zudem die Ergänzungen der Art. 7 und 8 DSGVO. Art. 7 Abs. 4 DSGVO behandelt das sogenannte Kopplungsverbot, Art. 8 DSGVO Altersgrenzen zur Einwilligung. Die Einwilligung kann nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden. Die bis dahin getätigte Verarbeitung bleibt jedoch auch weiterhin rechtmäßig.

Synonyme: –

Übersetzung: Consent

siehe auch: ↑Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Einwilligung