Privatheit bezeichnet den Zustand eines Menschen, in dem dieser ungestört und „für sich“ ist. Im Grunde geht es hierbei um die Unversehrtheit der ↑Privatsphäre. Zur Herleitung des Begriffs wurde auf englische Quellen Bezug genommen. Immer wieder taucht hier das im US-amerikanischen Raum im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes verbürgte „Right of privacy“ auf. Dieses bezeichnet das Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden (to be let alone). Gemeint ist damit der Zustand des Ungestörtseins bzw. der Schutz vor jedweden Eingriffen in diesen Zustand.
Unter Bezugnahme auf diese Herleitung wird „Privatheit“ in D’accord als Übersetzung des englischen Begriffs „privacy“ verwendet. Zur Abgrenzung vom Begriff „data protection“ (oder zu Deutsch ↑Datenschutz) ist auf folgenden Umstand hinzuweisen: Von der Privatheit (privacy) erfasst sind noch viele weitere Lebensbereiche abseits des Schutzes personenbezogener Daten.
Synonyme: –
Übersetzung: Privacy, Right of Privacy
siehe auch: –

