Als Standard-Datenschutzmodell (kurz: SDM) bezeichnen die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Methode, mit der für den Bereich des operativen ↑Datenschutzes sichergestellt ist, dass eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis in Bezug insbesondere zu den ↑technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) der ↑Datenschutzgrundverordnung erreicht werden kann. Zur Systematisierung datenschutzrechtlicher Anforderungen verwendet das SDM die folgenden Gewährleistungsziele: Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Nichtverkettung, Transparenz und Intervenierbarkeit [1].
Quellen:
[1] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Standard-Datenschutzmodell.html
Synonyme: –
Übersetzung: –
siehe auch: –

