Eine Randbedingung stellt eine Anforderung bezüglich eines Systems oder Entwicklungsprozesses dar, die den Lösungsraum über das hinaus einschränkt, was zur Erfüllung der gegebenen funktionalen und Qualitätsanforderungen notwendig ist. Sie beschreibt keine Aspekte, die implementiert werden können, sondern zu befolgende Vorgaben, von denen nicht abgewichen werden kann bzw. darf [1]. Diese Vorgaben können von außen auferlegt sein, z. B. einzuhaltende Gesetze, oder organisatorische Entscheidungen sein, z. B. Entwicklung unter Berücksichtigung von gewissen Standards zur Erhalt einer Zertifizierung.
Von besonderer Relevanz für D’accord sind rechtliche Randbedingungen, die beim Aufbau einer ↑digitalen Plattform bzw. der Entwicklung eines ↑Datenschutz-Cockpits berücksichtigt werden müssen. Diese leiten wir aus der ↑Datenschutzgrundverordnung und dem ↑Daten-Governance-Rechtsakt ab und spezifizieren sie in Form feingranularer Anforderungen.
Eine Randbedingung ist nicht zu verwechseln mit einer ↑Rahmenbedingung, die nicht zwingend vorgegeben wird, sondern die eine Organisation frei und autonom an ihren Entwicklungsprozess stellt.
Beziehungen:
– ist eine Anforderung.
Quellen:
[1] Martin Glinz (2017), A Glossary of Requirements Engineering Terminology (Version 2.0.1). International Requirements Engineering Board.
Synonyme: –
Übersetzung: Constraint
siehe auch: –

