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Ein Bedarf ist im Sinne von D’accord eine (geäußerte) Erwartung eines ↑Stakeholders, die dieser grundsätzlich hat und allgemein an Softwaresysteme stellen würde. Somit kann ein Bedarf sich auf den Entwurf und die Entwicklung eines einzelnen Softwaresystems auswirken. Bedarfe beziehen sich häufig auf gesellschaftlich relevante Themen, wie z. B. ↑Datenschutz, Erklärbarkeit (im Hinblick auf die Verwendung von künstlicher Intelligenz), Nachhaltigkeit, Fairness und Inklusion, die längerfristig über die Gesetzgebung reguliert werden können. Die Berücksichtigung von Bedarfen kann dadurch neben einer größeren Benutzerzufriedenheit auch zur Gesetzeskonformität eines Systems beitragen.

Diese Definition beschreibt Bedarfe im Kontext des Software-Engineerings und ist somit spezifischer als die allgemeine Interpretation des in einer bestimmten Lage Benötigten bzw. Gewünschten [1] und grenzt sich von wirtschaftlichen Bedarfen als Synonym für Nachfrage ab.

Da Bedarfe allgemeingültig und nicht auf einzelne Softwaresysteme oder deren Eigenschaften bezogen sind, sind sie von ↑Benutzeranforderungen zu trennen. Bedarfe können jedoch einen großen Einfluss auf Entwurfsentscheidungen bzw. die Art und Weise haben, wie diese im Kontext eines bestimmten Softwaresystems berücksichtigt oder umgesetzt werden, und erlauben die Ableitung konkreter Anforderungen, wie etwa Benutzeranforderungen.

In D’accord bilden Bedarfe im Hinblick auf Datenschutz, sog. ↑Datenschutzbedarfe, einen zentralen Bestandteil der Anforderungsdokumentation für ein ↑Datenschutz-Cockpit.

Quellen:
[1] Duden

Synonyme: Erwartung, Wunsch, Bedürfnis

Übersetzung: Need

siehe auch: –

Bedarf