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Qualität  

Als Qualität bezeichnet man nach ISO 9001 den Grad, in dem ein Satz inhärenter (also einer Sache innewohnender) Merkmale bestimmte Anforderungen erfüllt. Diese Anforderungen stellen Erfordernisse oder Erwartungen dar, die zuvor festgelegt werden, vorausgesetzt werden oder verpflichtend sind. Für die

Qualitätsbeziehung  

Zwischen Qualitätseigenschaften lassen sich drei Klassen von Beziehungen unterscheiden, indifferent, konkurrierend und verstärkend [1]: – Zwei Qualitätseigenschaften sind indifferent, wenn es keine sichtbare Wechselwirkung zwischen diesen Eigenschaften gibt (Portabilität und Korrektheit sind beispielsweise zwei indifferente Qualitätsmerkmale). – Zwei Qualitätseigenschaften sind

Rahmenbedingung  

Eine Rahmenbedingung stellt eine Anforderung bezüglich eines Entwicklungsprozesses dar, die eine Organisation frei und autonom stellt, die aber einen großen Einfluss auf die weiteren Entwurfs- und Entwicklungsentscheidungen hat. Entscheidungen über Rahmenbedingen sollten deswegen möglichst frühzeitig getroffen werden. Beispiele von Rahmenbedingungen

Randbedingung  

Eine Randbedingung stellt eine Anforderung bezüglich eines Systems oder Entwicklungsprozesses dar, die den Lösungsraum über das hinaus einschränkt, was zur Erfüllung der gegebenen funktionalen und Qualitätsanforderungen notwendig ist. Sie beschreibt keine Aspekte, die implementiert werden können, sondern zu befolgende Vorgaben,

Schutzbedarf  

Ein Schutzbedarf ist ein ↑Datenschutzbedarf. Er beschreibt einen ↑Bedarf bzw. Wunsch einer Person nach Schutz ihrer ↑personenbezogenen Daten, insbesondere einen Wunsch, der beschreibt, welche Verletzungen ihrer ↑Privatheit vermieden werden sollen. Beziehungen: – kann einen Anwendungsfall erfordern; – kann aufgrund einer

Schutzziel  

Die Schutzziele (oder auch Grundwerte) der ↑Informationssicherheit sind Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit [1]. Viele Organisationen, die diese Schutzziele zur Absicherung und zum Schutz ihrer Daten anwenden, ziehen in ihre Betrachtungen weitere Grundwerte mit ein. Die Schutzziele der Informationssicherheit finden sich

Selbstbestimmung  

Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das besagt, dass ein Mensch frei und unabhängig über sein Leben und seine eigenen Angelegenheiten entscheiden darf. Im deutschen Grundgesetz wird das als das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit bezeichnet (Art. 2 Abs. 1

Selbstbestimmungsbedarf  

Ein Selbstbestimmungsbedarf ist ein ↑Datenschutzbedarf. Er beschreibt einen ↑Bedarf bzw. Wunsch einer Person nach eigenem Einfluss auf die ↑Verarbeitung der sie betreffenden Daten. Beziehungen: – muss Qualitätseigenschaften erfüllen; – kann einen Anwendungsfall erfordern; – kann aufgrund einer Aktivität gefordert sein.

Sicherheitsrichtlinie  

In einer Sicherheitsrichtlinie werden ↑Schutzziele und allgemeine Sicherheitsmaßnahmen im Sinne offizieller Vorgaben einer Organisation oder einer Behörde formuliert. Detaillierte Sicherheitsmaßnahmen sind in einem umfangreicheren Sicherheitskonzept enthalten [1]. Mit einer Sicherheitsrichtlinie definiert eine Organisation ein bestimmtes Ziel der ↑Informationssicherheit sowie die

Soll-Szenario  

Ein Soll-Szenario beschreibt, wie ein Handlungsablauf aussehen soll, wenn ein ↑Datenschutz-Cockpit vorhanden ist. Das Soll-Szenario beschreibt somit ein Szenario in der Zukunft, das vom D’accord-Projektkonsortium angestrebt wird. Das Soll-Szenario ist eine Verkettung von ↑Handlungsschritten. Beziehungen: – ist ein ↑Szenario; –