Kleine und mittelgroße Unternehmen erfüllen laut der EU-Definition EU L 124/36 vom 20.05.2003 die folgenden Kriterien: – Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Arbeitnehmer und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben. – Kleine Unternehmen

