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Selbstbestimmung  

Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das besagt, dass ein Mensch frei und unabhängig über sein Leben und seine eigenen Angelegenheiten entscheiden darf. Im deutschen Grundgesetz wird das als das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit bezeichnet (Art. 2 Abs. 1

Selbstbestimmungsbedarf  

Ein Selbstbestimmungsbedarf ist ein ↑Datenschutzbedarf. Er beschreibt einen ↑Bedarf bzw. Wunsch einer Person nach eigenem Einfluss auf die ↑Verarbeitung der sie betreffenden Daten. Beziehungen: – muss Qualitätseigenschaften erfüllen; – kann einen Anwendungsfall erfordern; – kann aufgrund einer Aktivität gefordert sein.