Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind Mittel, mit denen Organisationen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von ↑personenbezogenen Daten sicherstellen können. Die ↑Datenschutzgrundverordnung sieht diese für Organisationen in Art. 32 DSGVO verbindlich vor. In D’accord werden insbesondere die TOM hervorgehoben, die

