Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine ↑Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt (in Anlehnung an Definitionen aus dem Verfassungsschutzrecht: § 3 Abs. 1 BVerSCHG; OVG Münster, NVwZ-RR 2021, 625). Synonyme: – Übersetzung: Suspected Threat siehe

