Eine Verletzung des Schutzes ↑personenbezogener Daten ist nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO die Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten

