Ein Verantwortlicher ist nach Art. 4 DSGVO die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der ↑Verarbeitung von ↑personenbezogenen Daten entscheidet.
Synonyme: –
Übersetzung: –
siehe auch: ↑Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ↑Verarbeitungsgrundsätze
Verantwortlicher

