Die Verarbeitung von ↑personenbezogenen Daten ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert. Die Verarbeitung betrifft jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.
Analog zur Definition des Art. 4 Nr. 2 DSGVO werden in D’accord 17 verschiedene Verarbeitungsarten unterschieden:
– das Erheben,
– das Erfassen,
– die Organisation,
– das Ordnen,
– die Speicherung,
– die Anpassung oder Veränderung,
– das Auslesen,
– das Abfragen,
– die Verwendung,
– die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung,
– der Abgleich oder die Verknüpfung,
– die Einschränkung,
– das Löschen und
– die Vernichtung.
Synonyme: –
Übersetzung: –
siehe auch: ↑Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ↑Verarbeitungsgrundsätze

