Der Zweck bezeichnet im Datenschutzrecht immer das Ergebnis, für das ein ↑Verantwortlicher eine ↑Verarbeitung ↑personenbezogener Daten durchführen will. Verarbeitungszwecke rechtfertigen insofern die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nach Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO immer zweckgebunden erfolgen muss [1].
In D’accord wurde eine Liste typischer Verarbeitungszwecke von personenbezogenen Daten in ↑digitalen Ökosystemen dokumentiert.
Quellen:
[1] https://www.datenschutz-berater.de/post/2018/12/06/stichwort-des-monats-zweck-der-datenverarbeitung
Synonyme: Zweck, Zweckbindung
Übersetzung: Purpose of Data Processing
siehe auch: –
Verarbeitungszweck