Die in Art. 5 DSGVO aufgeführten Verarbeitungsgrundsätze sind maßgeblich für jedwede ↑Verarbeitung von Daten, die in den Anwendungsbereich der ↑Datenschutzgrundverordnung fällt. Sie umfassen: die Rechtmäßigkeit, die Verarbeitung nach Treu und Glauben, die ↑Transparenz, die Zweckbindung, die Datenminimierung, die Richtigkeit, die Speicherbegrenzung und die Integrität und Vertraulichkeit.
Synonyme: –
Übersetzung: –
siehe auch: ↑Standard-Datenschutzmodell (SDM)
Verarbeitungsgrundsätze

