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Die in Art. 5 DSGVO aufgeführten Verarbeitungsgrundsätze sind maßgeblich für jedwede ↑Verarbeitung von Daten, die in den Anwendungsbereich der ↑Datenschutzgrundverordnung fällt. Sie umfassen: die Rechtmäßigkeit, die Verarbeitung nach Treu und Glauben, die ↑Transparenz, die Zweckbindung, die Datenminimierung, die Richtigkeit, die Speicherbegrenzung und die Integrität und Vertraulichkeit.

Synonyme: –

Übersetzung: –

siehe auch: ↑Standard-Datenschutzmodell (SDM)

Verarbeitungsgrundsätze