Data Protection by Default ist in Art. 25 DSGVO verankert: Durch benutzerfreundliche Voreinstellungen sollen ausschließlich Daten erhoben werden, die für den jeweiligen ↑Verarbeitungszweck erforderlich sind, um möglichst wenig in die Schutzrechte der betroffenen Benutzer einzugreifen. Bei einem Vertrag mit einem
Data Protection by Design
Data Protection by Design ist in Art. 25 DSGVO verankert und bedeutet, dass ↑Datenschutz bereits bei der Konzipierung und Entwicklung von Software und Hardware zur Datenverarbeitung berücksichtigt wird [1]. Mit seinen Zielen und Ergebnissen fördert D’accord den Data-Protection-by-Design-Gedanken. Quellen: [1]
Daten-Governance-Rechtsakt (DGA)
Der Daten-Governance-Rechtsakt (DGA), vollständig „Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724“, ist eine Verordnung im Sinne des Art. 288 AEUV der Europäischen Union, die
Dateneigner
Ein Dateneigner ist für die Verwaltung und Qualität eines bestimmten Teils der Unternehmensdaten zuständig [1]. Im Gegensatz zum ↑Verantwortlichen ist der Dateneigner nicht für Verarbeitungsprozesse verantwortlich, sondern lediglich für die Daten selbst. Im Kontext von D’accord handelt es sich hierbei
Dateninhaber
Ein Dateninhaber nach Art. 2 Nr. 8 DGA ist eine juristische Person, einschließlich öffentlichen Stellen und internationalen Organisationen, oder natürliche Person, die in Bezug auf die betreffenden ↑Daten keine ↑betroffene Person ist, welche nach geltendem Unionsrecht oder geltendem nationalen Recht
Datenklasse
Eine Datenklasse ist ein abstraktes Modell für eine Reihe ähnlicher Datenobjekte. Die Klasse beschreibt die Attribute (Eigenschaften) dieser Objekte. Für D’accord sind insbesondere Datenklassen relevant, die entweder im Hinblick auf die ↑Privatheit schützenswert sind oder einen Informationsbedarf der ↑Stakeholder befriedigen
Datennutzer
Ein Datennutzer ist nach Art. 2 Nr. 9 DGA eine natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig Zugang zu bestimmten personenbezogenen oder nicht-personenbezogenen Daten hat und im Fall ↑personenbezogener Daten, unter anderem nach der ↑DSGVO, berechtigt ist, diese Daten für kommerzielle
Datennutzungsbedarf
Ein Datennutzungsbedarf ist ein ↑Datenschutzbedarf. Er beschreibt einen ↑Bedarf bzw. Wunsch eines ↑Datennutzers zur ↑Verarbeitung ↑personenbezogener Daten, einschließlich der Möglichkeit, auf die Daten zuzugreifen. Beziehungen: – kann ein Anlass für die Verwendung einer ↑Datenklasse sein; – kann einen Anwendungsfall erfordern;
Datenschutz
Datenschutz bezeichnet den Schutz vor unrechtmäßiger ↑Verarbeitung ↑personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO Daten, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen. Der Schutz personenbezogener Daten ist gesetzlich in Art. 8 der europäischen Grundrechtecharta (GRCh)
Datenschutz-Cockpit
Unter einem Datenschutz-Cockpit verstehen wir in D’accord eine Anlaufstelle in einem ↑digitalen Ökosystem, in der sich ↑betroffene Personen über die Verwendung ihrer ↑personenbezogenen Daten informieren können, wo sie aktiv Einfluss auf die Verwendung ihrer Daten nehmen können und ihre Betroffenenrechte