Ein Datenschutzbedarf ist im Rahmen von D’accord ein geäußerter Bedarf einer ↑betroffenen Person oder eines ↑Datennutzers im Hinblick auf die Verarbeitung ↑personenbezogener Daten. Die drei Bedarfe aus Sicht der betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden, sind ↑Selbstbestimmungsbedarf, ↑Transparenzbedarf und ↑Schutzbedarf. Die zwei Bedarfe aus Sicht von Organisationen bzw. Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten bzw. verwalten, sind ↑Datennutzungsbedarf und ↑Informationsbedarf zur Datennutzung.
Die Erhebung von Bedarfen aus Betroffenen- und Datennutzersicht erlaubt die Aufdeckung von Interessenkonflikten, die auf der Grundlage von Gesetzestexten bzw. Rechtsprechung oder Entwurfsentscheidungen geschlichtet werden sollen.
Deswegen spielen sie eine wichtige Rolle in der Konzeption von ↑Datenschutz-Cockpits, da eine optimale Erfüllung der Datenschutzbedarfe für beide Perspektiven die Effektivität und Rechtsgültigkeit des Datenschutz-Cockpits maximiert. Neben den oben genannten Bedarfen können beide Gruppen auch noch weitere Datenschutzbedarfe haben, die sich aus dem Nutzungskontext eines Softwaresystems ergeben, z. B. ↑Unterstützungsbedarfe in Hinsicht auf den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Synonyme: Datenschutzbedürfnis
Übersetzung: Privacy Need
siehe auch: ↑Benutzeranforderung, ↑Dateneigner

