Ein Dateneigner ist für die Verwaltung und Qualität eines bestimmten Teils der Unternehmensdaten zuständig [1]. Im Gegensatz zum ↑Verantwortlichen ist der Dateneigner nicht für Verarbeitungsprozesse verantwortlich, sondern lediglich für die Daten selbst. Im Kontext von D’accord handelt es sich hierbei zum Beispiel um die Daten der ↑Beteiligten eines digitalen Ökosystems. Der Dateneigner ist nicht gleichzusetzen mit dem ↑Dateninhaber.
Quellen:
[1] Boris Otto & Hubert Österle, 2016: Datenqualität – eine Managementaufgabe. In: Boris Otto & Hubert Österle (Hrsg.): Corporate Data Quality. Springer Gabler.
Synonyme: Data Owner
Übersetzung: Data Steward
siehe auch: ↑Datenschutz
Dateneigner

