Ein Datennutzer ist nach Art. 2 Nr. 9 DGA eine natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig Zugang zu bestimmten personenbezogenen oder nicht-personenbezogenen Daten hat und im Fall ↑personenbezogener Daten, unter anderem nach der ↑DSGVO, berechtigt ist, diese Daten für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke zu nutzen.
Im Kontext von D’accord handelt es sich hierbei zum Beispiel um einen ↑Güteranbieter, der Daten von einem ↑Güterkonsumenten nutzt.
Synonyme: –
Übersetzung: –
siehe auch: ↑Daten-Governance-Rechtsakt (DGA), ↑Dateneigner, ↑Verantwortlicher
Datennutzer

