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Datenschutz bezeichnet den Schutz vor unrechtmäßiger ↑Verarbeitungpersonenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO Daten, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen. Der Schutz personenbezogener Daten ist gesetzlich in Art. 8 der europäischen Grundrechtecharta (GRCh) normiert. Beim Datenschutz geht es indes nicht um den Schutz der personenbezogenen Daten selbst, sondern um den Schutz des Persönlichkeitsrechts der ↑betroffenen Person.

Für eine Abgrenzung dieser Begriffe siehe auch ↑Privatheit und ↑Privatsphäre.

Synonyme: –

Übersetzung: Data Protection

siehe auch: ↑Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Datenschutz