Datenschutz bezeichnet den Schutz vor unrechtmäßiger ↑Verarbeitung ↑personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO Daten, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen. Der Schutz personenbezogener Daten ist gesetzlich in Art. 8 der europäischen Grundrechtecharta (GRCh) normiert. Beim Datenschutz geht es indes nicht um den Schutz der personenbezogenen Daten selbst, sondern um den Schutz des Persönlichkeitsrechts der ↑betroffenen Person.
Für eine Abgrenzung dieser Begriffe siehe auch ↑Privatheit und ↑Privatsphäre.
Synonyme: –
Übersetzung: Data Protection
siehe auch: ↑Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Datenschutz

