Datenschutzrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, zu dem im weitesten Sinne alle Gesetze, Vereinbarungen, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen gehören, die dem Schutz der ↑Privatheit dienen, das Recht auf ↑informationelle Selbstbestimmung bzw. das Recht auf den Schutz ↑personenbezogener Daten ausgestalten oder den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Grundlegende Bedeutung hat im Datenschutzrecht die Schaffung eines Ausgleichs zwischen einerseits dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und andererseits den berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. staatlicher oder privater Datenverarbeiter. Grundlage des Datenschutzrechts ist auf nationaler Ebene das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, und auf unionsrechtlicher Ebene das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, Art. 8 GRCH. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte natürlicher Personen bei der ↑Verarbeitung personenbezogener Daten ist also ein Grundrecht, auf dessen Wahrung sowohl das europäische als auch das nationale Datenschutzrecht abzielt.
Synonyme: –
Übersetzung: –
siehe auch: ↑Datenschutz, ↑Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ↑Verarbeitungsgrundsätze

